Dein Versorgungsweg zur Psychotherapie
Von der ersten Orientierung bis zur bewilligten Therapie – hier erfährst du Schritt für Schritt, wie die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland funktioniert, welche Formulare du brauchst und was bei der Krankenkasse passiert.
self_improvement 1. Psychische Belastung erkennen
Nicht jede schwierige Phase erfordert eine Therapie. Doch wenn Beschwerden über Wochen anhalten, sich verschlimmern oder deinen Alltag deutlich beeinträchtigen, kann professionelle Hilfe sinnvoll sein.
Mögliche Anzeichen, dass Unterstützung helfen könnte:
- Anhaltende Traurigkeit, Antriebslosigkeit oder innere Leere
- Starke Ängste, Panikattacken oder ständiges Grübeln
- Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme oder chronische Erschöpfung
- Sozialer Rückzug oder zunehmende Konflikte in Beziehungen
- Körperliche Beschwerden ohne medizinische Ursache (z. B. Kopfschmerzen, Magenprobleme)
- Gedanken an Selbstverletzung oder Suizid
Tipp: Unsere Selbsttests können dir eine erste Einschätzung geben. Sie ersetzen keine Diagnose, helfen aber bei der Orientierung.
event_available 2. Psychotherapeutische Sprechstunde
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist der offizielle Einstieg in die Versorgung. Hier wird in einem persönlichen Gespräch abgeklärt, ob eine Behandlung sinnvoll ist und welches Therapieverfahren infrage kommt.
- Dauer: Mindestens 25 Minuten pro Termin (auch 50 Minuten möglich)
- Umfang: Bis zu 6 Termine (insgesamt maximal 150 Minuten)
- Ergebnis: Du erhältst eine fachliche Einschätzung und eine Empfehlung für das passende Therapieverfahren
- Formular PTV 11: In der Sprechstunde wird das Formular PTV 11 ausgestellt – es ist Voraussetzung für die weitere Behandlung
- Keine Genehmigung nötig: Die Sprechstunde ist eine Kassenleistung und benötigt keinen Antrag
Tipp: Du hast Anspruch auf einen Sprechstundentermin innerhalb von 2–4 Wochen. Die Terminservicestelle erreichst du unter 116 117 (kostenlos, bundesweit). Mehr Informationen findest du auf unserer Infoseite zur Sprechstunde.
person_search 3. Therapeut:in finden
Die Suche nach der passenden Therapeut:in kann herausfordernd sein. Es gibt verschiedene Wege:
- PsychoBerlin-Suche: Filtere nach Therapieverfahren, Themengebiet, Bezirk, Sprache und vielen weiteren Kriterien
- KI-Matching: Beantworte einige Fragen und erhalte passende Vorschläge, die zu deiner Situation passen
- Terminservicestelle (116 117): Vermittelt innerhalb von vier Wochen einen Sprechstundentermin
- Hausärzt:in: Kann beraten, eine erste Einschätzung geben und ggf. überbrückende Maßnahmen einleiten
Tipp: Kontaktiere mehrere Therapeut:innen gleichzeitig. In Berlin können Wartezeiten mehrere Wochen bis Monate betragen – wer parallel anfragende stellt, findet schneller einen Platz. Nutze dafür auch unsere Nachrichtenfunktion.
handshake 4. Probatorische Sitzungen
Bevor die eigentliche Therapie beginnt, finden probatorische Sitzungen statt – Probesitzungen, in denen du und die Therapeut:in euch kennenlernt und die Grundlagen für die Behandlung gelegt werden.
Was passiert in den probatorischen Sitzungen?
- Gegenseitiges Kennenlernen: Du lernst die Therapeut:in kennen und bekommst ein Gefühl dafür, ob die „Chemie" stimmt – das ist entscheidend für den Therapieerfolg
- Ausführliche Diagnostik: Anamnese (Lebensgeschichte, aktuelle Belastungen), ggf. standardisierte Fragebögen und Testverfahren zur Diagnosesicherung
- Therapieziele festlegen: Gemeinsam besprecht ihr, was du dir von der Therapie erhoffst und welche konkreten Ziele erreicht werden sollen
- Therapieplan erstellen: Die Therapeut:in erstellt einen individuellen Behandlungsplan mit Verfahren, voraussichtlicher Dauer und Frequenz
- Verfahren besprechen: Du erfährst, welches der vier Richtlinienverfahren für dich geeignet ist und warum
Erwachsene
2–4 Sitzungen à 50 Minuten
Kinder und Jugendliche
Bis zu 6 Sitzungen à 50 Minuten
Kosten
Vollständig von der Krankenkasse übernommen
Wichtig: Du entscheidest frei, ob du mit dieser Therapeut:in weiterarbeitest. Wenn es nicht passt, kannst du jederzeit wechseln – die probatorischen Sitzungen bei einer anderen Therapeut:in beginnen dann von vorn.
medical_information 5. Konsilbericht einholen
Bevor ein Therapieantrag gestellt werden kann, wird ein Konsilbericht (auch Konsiliarbericht) benötigt. Dieser ärztliche Bericht bestätigt, dass deine Beschwerden nicht auf rein körperliche Ursachen zurückzuführen sind.
- Was wird geprüft? Eine Ärzt:in untersucht, ob körperliche Erkrankungen (z. B. Schilddrüsenstörungen, neurologische Ursachen) für deine Beschwerden verantwortlich sein könnten
- Wer stellt ihn aus? Deine Hausärzt:in, eine Fachärzt:in oder ein:e Ärzt:in deiner Wahl – es muss eine ärztlich approbierte Person sein
- Formular: Der Konsilbericht wird auf dem Formular PTV 12 ausgefüllt und direkt an deine Therapeut:in geschickt
- Zeitpunkt: Spätestens nach Abschluss der probatorischen Sitzungen, vor dem Therapieantrag
- Bei Akutbehandlung: Für eine Akutbehandlung ist kein Konsilbericht erforderlich
Keine Sorge: Der Konsilbericht ist eine reine Formalität und kein Hindernis. In den meisten Fällen reicht ein kurzer Termin bei deiner Hausärzt:in. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
description 6. Therapieantrag stellen
Nach den probatorischen Sitzungen stellt deine Therapeut:in den Behandlungsantrag bei deiner Krankenkasse. Welcher Antrag nötig ist, hängt von der Art und dem Umfang der Therapie ab.
Therapieformen im Vergleich
| Akutbehandlung | Kurzzeittherapie | Langzeittherapie | |
|---|---|---|---|
| Sitzungen | max. 24 | max. 24 (KZT 1 + KZT 2) | VT: 60, TP: 60–100, AP: 160–300 |
| Genehmigung | Anzeige genügt | Antrag (meist direkt genehmigt) | Antrag + Gutachterverfahren |
| Konsilbericht | Nicht erforderlich | Erforderlich | Erforderlich |
| Bearbeitungszeit | Sofort möglich | ca. 3–5 Wochen | ca. 3–5 Wochen + Gutachterzeit |
| Verlängerung | Nicht möglich | In Langzeittherapie umwandelbar | Verlängerung möglich (erneuter Antrag) |
Gut zu wissen: Eine Akutbehandlung ist bei dringendem Behandlungsbedarf sofort möglich – ohne Antrag, ohne Konsilbericht, ohne Wartezeit. Deine Therapeut:in muss lediglich die Krankenkasse informieren. Die Sitzungen können später auf eine Kurz- oder Langzeittherapie angerechnet werden.
Detaillierte Informationen zu den Kosten aller Leistungen findest du in unserem Leistungskatalog.
verified_user 7. Gutachterverfahren
Bei einer Langzeittherapie und bei der Umwandlung einer Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie wird ein Gutachterverfahren durchgeführt. Dabei prüft ein:e unabhängige Gutachter:in den Behandlungsantrag.
So läuft das Gutachterverfahren ab:
- Deine Therapeut:in verfasst einen anonymisierten Bericht an die Gutachter:in – dein Name und persönliche Daten werden entfernt
- Die Krankenkasse leitet den Bericht an eine:n unabhängige:n Gutachter:in weiter, die keine Verbindung zu dir oder deiner Therapeut:in hat
- Die Gutachter:in prüft, ob die Therapie fachlich begründet ist und spricht eine Empfehlung aus
- Die Krankenkasse entscheidet auf Basis der Empfehlung über die Bewilligung
shield Datenschutz
Die Krankenkasse erfährt nicht, was in deiner Therapie besprochen wird. Der gesamte Bericht ist anonymisiert.
schedule Dauer
Das Verfahren dauert zusätzlich ca. 3–5 Wochen. In dieser Zeit kann die Therapie ggf. als Akutbehandlung weitergeführt werden.
gavel Ablehnung
Ablehnungen sind selten. Falls doch, kann deine Therapeut:in Widerspruch einlegen oder den Antrag überarbeiten.
Gut zu wissen: Das Gutachterverfahren ist kein Hindernis, sondern ein Qualitätsmerkmal. Es stellt sicher, dass die Behandlung fachlich fundiert ist und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht. Bei einer Kurzzeittherapie entfällt das Gutachterverfahren komplett.
rocket_launch 8. Therapie beginnt
Sobald die Genehmigung deiner Krankenkasse vorliegt, kann die eigentliche Therapie beginnen.
- Regelmäßige Sitzungen: In der Regel einmal wöchentlich, 50 Minuten pro Sitzung (bei Gruppentherapie 100 Minuten)
- Vertraulichkeit: Alles, was besprochen wird, unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht – auch gegenüber deiner Krankenkasse
- Deine Rechte: Du kannst die Therapie jederzeit beenden oder die Therapeut:in wechseln
- Verlängerung: Wenn das genehmigte Kontingent nicht ausreicht, kann deine Therapeut:in einen Verlängerungsantrag stellen
- Therapieformen: Die vier anerkannten Richtlinienverfahren sind Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie
Einen detaillierten Vergleich der vier Therapieverfahren findest du in unserem Therapieverfahren-Vergleich.
favorite 9. Nach der Therapie
Das Ende einer Therapie ist ein wichtiger Meilenstein. Um das Erreichte langfristig zu sichern, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Rezidivprophylaxe: Nach Abschluss einer Langzeittherapie hast du Anspruch auf bis zu 8 Nachsorgesitzungen, verteilt über maximal 2 Jahre – zur Rückfallvorbeugung und Stabilisierung (Kassenleistung)
- Erneute Therapie: Solltest du nach einer abgeschlossenen Therapie erneut Unterstützung brauchen, kannst du jederzeit eine neue Therapie beantragen – es gibt keine Sperrfrist
- Selbsthilfegruppen: Der Austausch mit anderen Betroffenen kann eine wertvolle Ergänzung oder Fortsetzung sein. Selbsthilfegruppen in Berlin finden
Tipp: Besprich das Therapieende frühzeitig mit deiner Therapeut:in. Ein geplanter Abschluss mit ausreichend Vorlauf hilft, den Übergang in den Alltag gut zu gestalten.
Bereit für den ersten Schritt?